Existenzgründer

Existenzgründer
1. Begriff im Rahmen des Bürgerlichen Rechts: Natürliche Person, die eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit aufnimmt (§ 507 BGB). Der E. wird beim  Darlehensvermittlungsvertrag und ab 1.7.2005 auch beim Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen wie ein  Verbraucher und nicht wie ein Unternehmer behandelt.
- 2. Begriff im Rahmen der Einkommensteuer: Eine natürliche Person, die mindestens innerhalb der letzten fünf Jahre keine Gewinneinkünfte erzielt hat und auch nicht an einer Kapitalgesellschaft mit 10 Prozent oder mehr beteiligt gewesen ist und ihren Betrieb auch nicht im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übernommen hat. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gelten ebenfalls als E., wenn an ihnen nur natürliche Personen beteiligt sind, die selbst die Voraussetzungen als E. erfüllen.
- 3. Auswirkungen: E. können die sog.  Ansparabschreibung unter wesentlich großzügigeren Voraussetzungen bilden als sonstige Steuerpflichtige (§ 7g VII EStG). Literatursuche zu "Existenzgründer" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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